Ein Einzelunternehmer ist als „Einzelkämpfer“ und dem ihm zur Verfügung stehenden Kapital häufig nicht in der Lage, alleine seine unternehmerischen Ideen umzusetzen. Ihm fehlt womöglich ein Investor. Andere Unternehmer möchten expandieren, die Arbeitslast verteilen, ihre persönliche Haftung reduzieren oder durch Fusion mit einem Wettberwerber eine bestehende Konkurrenzsituation am Markt beenden. Somit gibt es eine Vielzahl von Gründen für die Entscheidung, sich mit jemand anderem zu einer Gesellschaft zusammenzuschließen.

Wie entstehen Gesellschaften? Welche Rechte und Pflichten haben die an der Gesellschaft Beteiligten? Wie kann eine Gesellschaft wieder beendigt werden? Gern beantworten wir Ihnen diese und ähnliche Fragen!

Das deutsche Zivilrecht eröffnet Unternehmern eine Vielzahl an Rechtsformen, die diese für ihre Unternehmen wählen können. Im Wesentlichen können Unternehmer dabei zwischen einem Einzelunternehmen, einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft wählen. Zu den Personengesellschaften gehören die GbR, OHG und KG, PartG und PartG mbB. Den Kapitalgesellschaften sind die GmbH, AG, SE und KGaA zuzuordnen.

Diese verschiedenen Gesellschaftsformen tragen den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung, die an einen Personenzusammenschluss gestellt werden können. So hat ein Freiberufler, der sich mit einem Berufskollegen zusammenschließt, von dieser Gesellschaft ganz andere Vorstellungen als ein Unternehmen, das sich vergrößern will, und dafür Hunderte von Kapitalgebern sucht.

Dabei ist die Entscheidung für eine möglichst optimale Rechtsform bei der Gründung oder im Wege der Umwandlung eines Unternehmens abhängig von einer Vielzahl zivilrechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Einflussfaktoren.

In diesem Kontext meint Umwandlung die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen oder steuerlichen Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgegestaltungen im Mittelstand.

Unser Leistungsangebot

  • Erörterung und Selektion der für Sie relevanten Kriterien bei der Rechtsformwahl
  • Vorstellung der für Ihren Sachverhalt in Betracht kommenden Rechtsformalternativen unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten
  • Ertragssteuerlicher Rechtsformvergleich im laufenden Geschäft
  • Ertragssteuerlicher Rechtsformvergleich bei außerordentlichen Vorgängen, wie z. B. einem späteren Verkauf
  • Rechtsformvergleich nach erbschafts-, grunderwerbs- und umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung bei der Gründung oder Umwandlung in die vorteilige Rechtsform