Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtsentwicklung macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unsere Mandanten erhalten auf Wunsch eine ausführliche Bilanzpräsentation. Dabei präsentieren unsere Spezialisten die Bilanz in prägnanter Form und bieten mit einer Analyse der Zahlen entscheidende Unterstützung bei der Definition eventueller Verbesserungspotenziale.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Mittlerweile klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben weit auseinander. Deshalb muss gegebenenfalls zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ zunehmend ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen vom Steuerberater Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden von Kreditinstituten Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungenerstellen wir eine“einfache“ Bescheinigung. Haben wir  hingegen umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, bescheinigen wir nahe der Qualität des Bestätigungsvermerks eines Wirtschaftsprüfers. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß, sodass wir Sie bei der Abfassung unseres Auftrags entsprechend beraten.